Das von der Bundesregierung und der Union im Januar verabschiedete Gewalthilfegesetz sichert den Zugang zu Schutz- und Beratungseinrichtungen für Frauen und ihre Kinder. Von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder haben ab 2032 einen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung unabhängig von Wohnort, Sprachkenntnissen oder der eigenen Gesundheit. Für die Umsetzung des Gesetzes sind nun die Bundesländer verantwortlich.
„Uns freut besonders, dass dieses Gesetz auch in der Wahlkampfzeit in der demokratischen Mitte beschlossen wurde. Jetzt müssen wir die Weichen in Schleswig-Holstein stellen“, sagt Felix Siegmon, Landesvorsitzender der Jungen Union Schleswig-Holstein. „Es ist gut, dass das Thema jetzt wieder auf die Tagesordnung kommt. Mit der Möglichkeit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung von Tätern im Falle häuslicher Gewalt haben wir Ende letzten Jahres schon einen wichtigen Schritt in Sachen Täterprävention und für den Schutz der Betroffenen getan.“
Aber angesichts der steigenden Zahlen von Gewalt gegen Frauen begrüßt die Junge Union die Beteiligung des Bundes an den bislang durch Länder und Kommunen finanzierten Hilfsstrukturen. „Der Rechtsanspruch auf kostenlose Beratung sowie Schutz für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder ist ein wichtiger Durchbruch im Kampf gegen Gewalt an Frauen“, sagt Laura Hannig, stellvertretende Landesvorsitzende und Leiterin des Arbeitskreises Frauen. „Jetzt muss der Fokus darauf gerichtet werden, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen. Es gibt nach wie vor einen Mangel an Schutzräumen, Beratungsangeboten und Präventionsmaßnahmen. Schleswig-Holstein muss hier als Vorreiter vorangehen und die Schutzstrukturen schnellstmöglich ausbauen!“
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